und schon wieder – neue Hygiene Richtlinien

wie ihr sicher alle mitbekommen habe, gelten seit Montag, den 22.11.2021 neue Corona-Bestimmungen. Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen normalerweise 2G. Es gibt aber eine Ausnahme, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist, wie z.B. Bewegung von Pferden.

Für das Reiten in der Reithalle gilt daher 3G! Bei minderjährigen Schülern gilt während der Schulzeit die Testbescheinigung der Schule.
Eine Überprüfung erfolgt durch die Reitlehrer oder durch befugte Personen des Vorstandes.
Impfpass, Handy mit QR-Code, negativer Test und Ausweis müssen mitgeführt werden.
Zusätzliche Kontrollen außerhalb der Reitunterrichtszeiten werden ab jetzt erfolgen.
Bitte tragt euch weiterhin bei Time Tree und in die Liste am Schwarzen Brett ein oder benutzt die Luca-App.
Im Vorraum muss leider wieder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Hände müssen bei Eintritt desinfiziert werden.

Für den Aufenthalt im Casino gilt 2G, ausgenommen sind hier Kinder bis zur Einschulung sowie Schüler mit regelmäßiger Testung an den Schulen. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) und ein ärztliches Attest, dass eine Impfung nicht möglich ist.

Wer gegen Regeln der Hygiene-Leitlinie verstößt, wird der Anlage des RuFV „An der Bramau“ verwiesen. Bei Wiederholung kann es zum Ausschluss aus dem Verein kommen.

Zudem drohen Bußgelder, sollte das Ordnungsamt o.ä. kontrollieren kommen und die Regeln nicht eingehalten werden. Im schlimmsten Fall droht die Schließung der Anlage und das wollen wir doch alle nicht. Also bitte haltet Euch alle an die Vorgaben!

Bitte meldet euch, wenn ihr Fragen habt.

Euer Vorstand